Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen erhalten eine individuelle Förderung, die auf einer Lernstandsdiagnose respektive Förderdiagnose und einer entsprechenden Therapie bzw. einem gezielten Training beruht. Die Wirksamkeit wird periodisch evaluiert und angepasst. Diese Förderung findet ergänzend zur Förderung im Klassenverband ausserhalb des Klassenzimmers einzeln oder in kleinen Lerngruppen von maximal drei Schülern statt. |
Zusammenarbeit
Die Förderstrategien und die Aufteilung der Ressourcen werden zwischen allen Mitwirkenden vereinbart. |
Triage
Hier werden aufgrund der Lernstandsdiagnose die notwendigen Absprachen betreffend spezieller und gezielter Angebote für die Schülerinnen und Schüler getroffen. |
Föderdiagnose – Planung – Durchführung
Für die Erarbeitung von individuellen Förderplänen ist eine Förderdiagnose notwendig. |
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Systematische Beobachtungen der Schülerinnen und Schüler |
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Anwendung standardisierter Tests, Lernstandserfassung |
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Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Fachpersonen und eventuell Klassenlehrpersonen |
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Gespräche mit dem betroffenen Kind |
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Konsultation der Lernberichte, Einsicht in Akten, Abklärungen, Untersuchungen und Schülerarbeiten |
Die Förderdiagnose wird nicht punktuell vorgenommen sondern begleitet den gesamten Entwicklungsprozess. |
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a) |
Lernstandserfassung |
Damit der Schüler oder die Schülerin individuell gefördert werden kann, braucht es eine Erhebung des Lernstandes. Es muss festgestellt werden, was vom Lernstoff tatsächlich beherrscht wird. Gewöhnlich wird solches mit Aufgaben, die schon durchlaufen worden sind, überprüft. |
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b) |
Förderpläne |
Aufgrund der Ergebnisse der Lernstandserfassung können Förderpläne erarbeitet werden, die zum Ziel haben, noch nicht beherrschten Stoff einzuführen oder zu festigen. |
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c) |
Durchführung und Abschluss der Förderung |
Auf der Grundlage der Förderpläne werden Schwerpunkte gesetzt. Es wird während eines bestimmten Zeitraums eine gezielte, individualisierte Förderung durchgeführt. Die Entwicklungsschritte werden dokumentiert, sodass der Prozess rückverfolgbar ist und sichtbar gemacht werden kann. In regelmässigen Abständen evaluiert die Heilpädagogin die vereinbarten Lernziele und den Fortschritt, sodass über die Weiterführung, eine eventuell adaptierte Änderung oder den Abschluss der individuellen Fördermassnahmen entschieden werden kann. |